Das Haltbarkeitsdatum – wann Du was noch essen kannst!

Mit Checkliste für vegetarische/vegane Lebensmittel...

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Oh, wenn ich jetzt bloß wüsste, in welchem Jahr das gekauft wurde!? In Sachen MHD gibt es auch bei vegetarischen und veganen Lebensmitteln einiges zu beachten.
Oh, wenn ich jetzt bloß wüsste, in welchem Jahr das gekauft wurde!? In Sachen MHD gibt es auch bei vegetarischen und veganen Lebensmitteln einiges zu beachten.

Bestimmt kennst Du das auch: Da hat man gerade Appetit auf genau diesen einen Joghurt in der hintersten Ecke vom Kühlschrank oder will sich die letzte Packung veganen Brotaufstrich schnappen – bis, ja… bis der Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum fällt.

Abgelaufen! Aber ist das wirklich so schlimm? »Darf/kann/soll ich Lebensmittel noch essen, obwohl sie über das Haltbarkeitsdatum sind?«

Eine gute Frage mit jeder Menge Konfliktpotential. Nicht umsonst entbrennt darüber regelmäßig ein erbitterter Streit:

Auf der einen Seite stehen die um jeden Krümel kämpfenden“Bloßnixverschwender“ und auf der anderen Seite weicht die übervorsichtige „Eintagdrüberhauwech“-Fraktion keine Sekunde von ihrer Position ab.

Ich muss zugeben, auch Veggie Tobi gehört eher zu denjenigen, die abgelaufene Lebensmittel wegwerfen und sich dann ärgern, vielleicht unnötigerweise bares Geld in den Mülleimer geschmissen zu haben.

Was bedeutet „Mindesthaltbarkeitsdatum“?

Gehen wir mal ganz neutral an das heiße Thema heran. Was meint eigentlich das deutsche Lebensmittelrecht zum Stichwort „Mindesthaltbarkeitsdatum“?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (abgekürzt MHD) gibt an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften (z.B. Farbe, Geruch und Geschmack) behält und ohne Qualitätseinbußen konsumiert werden kann.

Soll heißen: Die allermeisten Lebensmittel sind nach Ablauf des MHD noch essbar – teilweise viele Monate lang! Eine sachgerechte Lagerung nach Vorgabe des Herstellers natürlich vorausgesetzt.

… und wer dafür verantwortlich ist!

Grundsätzlich legt jeder Hersteller selbst fest, welche Lagerfristen den eigenen Produkten zugemutet werden können. Einerseits darf die Qualität nicht leiden, andererseits möchte man den Verbraucher auch nicht zum vorschnellen Wegwerfen animieren.

Übrigens dürfen „abgelaufene“ Lebensmittel entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens weiterhin verkauft werden – allerdings auf Risiko des Händlers.

Meistens landen viele Produkte daher schon einige Tage vorher in der „Aktionsbox“ des Supermarkts. Ich selbst konnte da schon das ein oder andere Schnäppchen ergattern. Und soll ich Dir was verraten? Es hat geschmeckt! 🙂

Und was ist mit dem „Verbrauchsdatum“?

Anders verhält es sich mit dem „Verbrauchsdatum“:

Du findest diese Angabe vor allem auf verzehrfertigen Snacks (z.B. Salate und Sandwiches), Sojahack oder anderen frisch zubereiteten Nahrungsmitteln. Selbige solltest Du nach Überschreiten dieser Frist definitiv wegwerfen, da es sich um leicht verderbliche Produkte handelt.

Genießbar oder ungenießbar – das ist hier (k)eine Frage!

Jetzt möchtest Du von mir bestimmt wissen, welche vegetarischen bzw. veganen Lebensmittel trotz überschrittenem Haltbarkeitsdatum bedenkenlos verzehrt werden dürfen?

Haltbarkeitsprüfung mit den AGG-Kriterien

Egal ob frisch gekauft oder Mindesthaltbarkeitsdatum im letzten Jahrtausend – prüfe das fragliche Lebensmittel anhand der folgenden Stichworte:

  • Aussehen – sind ungewöhnliche Flecken, Verfärbungen oder Schimmel erkennbar?
  • Geruch – riecht das Lebensmittel ungewöhnlich oder verdorben?
  • Geschmack – schmeckt es faul oder nicht wie Du es erwartest?

Fällt die Prüfung eines Kriteriums positiv aus, dann ab in den Mülleimer. Das gilt natürlich umso mehr, sobald sichtbare Zeichen des Verderbs vorhanden sind; besonders mit Schimmel ist nicht zu spaßen.

Getränke (kühlpflichtig)

Gekühlte Frucht- und Gemüsesäfte, Frischmilch – grundsätzlich also alles, was im Supermarkt im Kühlregal steht – verdirbt relativ schnell, da es meist nicht konserviert wurde.

Daher solltest Du hier das MHD einhalten (eine Woche drüber ist aber meist noch okay)!

Getränke (ungekühlt haltbar)

Hier kommt es vor allem auf die Art der Verpackung an…

  • Helle Kunststoff-Flaschen (z.B. PET): Etwa zwei Monate länger haltbar als angegeben.
  • Dunkle Flaschen, Dosen und Verbundstoffe: Etwa sechs Monate länger haltbar als angegeben.

Geöffnete Getränke bewahrst Du am besten im Kühlschrank auf und verbrauchst diese innerhalb weniger Tage (… und bitte nicht direkt aus der Flasche trinken, das ist einfach verdammt unhygienisch!).

Konserven (in Dosen und Gläsern)

Konserven jeglicher kannst Du nach Ablauf des MHD bis zu zwölf Monaten und länger verwenden. Auch hier gilt: Trocken, dunkel und maximal bei Zimmertemperatur lagern.

Außerdem ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Behälter unbeschädigt sind. „Aufgeblähte“ Dosen musst Du sofort entsorgen – hier haben sich wahrscheinlich bakterielle Gifte gebildet.

Milchprodukte (aus pflanzlichen Bestandteilen)

Ungeöffnete Packungen von „Drinks“ aus Soja, Mandeln, Kokos und ähnlichem kannst Du selbst nach einigen Wochen über dem Mindesthaltbarkeitsdatum bedenkenlos genießen. Angebrochene Packungen solltest Du aber binnen weniger Tage verbrauchen und währenddessen im Kühlschrank lagern.

Milchprodukte (aus tierischer Milch) und Eier

Ob Butter, Joghurt, Pudding oder Quark – selbst zwei oder drei Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kannst Du diese noch essen. Natürlich nur, wenn Du sie nach dem Kauf gleich in den Kühlschrank gestellt hast.

Bei (Hühner-)Eiern darf das MHD zwei bis drei Wochen überschritten werden, solange Du die Eier im Kühlschrank aufbewahrst. Für die Zubereitung von rohen Speisen empfehle ich Dir jedoch, das Mindesthaltbarkeitsdatum unbedingt einzuhalten.

Süßwaren

Alle stark zucker- und fetthaltigen Leckerchen kannst Du selbst viele Monate nach Überschreiten des MHD bedenkenlos vernaschen.

Übrigens: Beim weißen Belag auf Schokolade handelt es sich um kristallisiertes Fett aus der Kakaobutter – das fällt allenfalls geschmacklich etwas ins Gewicht, ist gesundheitlich jedoch absolut unbedenklich.

Trockene Lebensmittel

Nudeln, Reis und getrocknete Hülsenfrüchte (Erbsen, Linsen, etc.) sind ebenso wie Mehl, Zucker und Salz nahezu unbegrenzt haltbar. Lagere sie einfach trocken, lichtgeschützt und bei Zimmertemperatur, am besten abseits von stark riechenden Lebensmitteln.

Fix- und Instant-Produkte sowie Trockenzubereitungen beispielsweise für Kartoffelpüree kannst Du auch ein halbes Jahr nach Ablauf des MHD weiterhin verwenden – ungeöffnete Originalverpackung vorausgesetzt.

Merke: Je niedriger der Wassergehalt, desto länger haltbar!

Tiefkühlprodukte

Tiefgekühltes, das länger als ein Jahr nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums immer noch im Dauerfrost auf seinen Einsatz wartet, wird zwar nicht von heute auf morgen schlecht, verliert aber deutlich an Geschmack und Konsistenz.

In modernen No-Frost-Geräten (selbstabtauende Gefrierschränke mit Umluft) besteht zudem die Gefahr des Austrocknens von Lebensmitteln („Gefrierbrand“), sobald die Verpackung beschädigt wird.

Daher mein Tipp: Auch wenn die prähistorische Pommes in Deiner Tiefkühltruhe theoretisch noch genießbar wäre, geschmacklich macht sie vermutlich nicht mehr viel her.

Vegetarische/vegane Convenience-Produkte

Dazu zählen unter anderem Produkte auf Basis von Soja, Weizeneiweiß, Erbsen- und Milchproteinen, ebenso solche auf Basis von Pilzen.

Diese sind oft reich an Proteinen. Das ist zwar gesund, aber Eiweißverbindungen neigen dazu, sich bei nicht sachgerechter Lagerung (beispielsweise bei Zimmertemperatur) schnell zu zersetzen.

Aus diesem Grund musst Du beispielsweise bei Sojahack, Veggie-Burgern und Schnitzeln aus Seitan besonders aufpassen und solltest übriggebliebene Reste oder offene Packungen besser im Kühlschrank lagern (und binnen zwei Tagen aufbrauchen).

Merk Dir beim Mindesthaltbarkeitsdatum vor allem eins: Was heute abläuft, kannst Du morgen auf jeden Fall noch essen! 🙂


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Januar 2022
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