Marmelade, Konfitüre, Gelee – wo ist der Unterschied?

Brotaufstriche im Vergleich...

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Mmmh, da möchte man doch am liebsten sofort reinbeißen - ein leckeres Brot mit Erdbeermarmelade. Oder ist es Konfitüre? Fruchtaufstrich? Vielleicht sogar Gelee? Hauptsache, es schmeckt! :-)
Mmmh, da möchte man doch am liebsten sofort reinbeißen - ein leckeres Brot mit Erdbeermarmelade. Oder ist es Konfitüre? Fruchtaufstrich? Vielleicht sogar Gelee? Hauptsache, es schmeckt! :-)

In dieser Situation warst Du bestimmt auch schon: Veggie Tobi steht im Supermarkt und möchte sich für sein Frühstück einen „fruchthaltigen Brotaufstrich“ kaufen – aber welchen?

Abgesehen von unzähligen Marken und noch mehr Geschmacksrichtungen, hatte ich die Qual der Wahl aus offensichtlich völlig verschiedenen Arten:

  • Marmelade
  • Konfitüre
  • Konfitüre extra
  • Gelee
  • Gelee extra
  • Fruchtaufstrich
  • Fruchtmus

Ganz schön verwirrend. Eigentlich dachte ich, dass alle „gelierten Fruchtmassen“ (ja, das ist der offizielle und recht sperrige Begriff) zumindest die Bezeichnung Marmelade gemeinsam tragen. Du sicher auch, oder? Aber weit gefehlt – es gibt große Unterschiede.

Jetzt war meine Neugier geweckt und ich habe mal ein bisschen recherchiert, was es mit den diversen Namen für Brotaufstriche auf sich hat. Zu allererst: Es geht natürlich um das deutsche bzw. europäische Lebensmittelrecht, welches den Verbraucher vor Täuschung schützen soll.

Marmelade

Das Wort „Marmelade“ stammt aus dem portugiesischen und bedeutet dort „Quitte“.

Traditionell handelt es sich dabei um einen Brotaufstrich aus pürierten und (mit Geliermitteln) gekochten Früchten, bei dem im fertigen Produkt keine Fruchtstücke mehr erkennbar sind.

Seit dem Jahr 2003 dürfen Marmeladen allerdings nur noch aus Zitrusfrüchten wie Orangen, Mandarinen und Zitronen bestehen. Und noch ein Novum: Fruchtstücke (oder Schalenanteile) sind erlaubt – Du kennst das sicher von der leicht bitter schmeckenden Orangen-Marmelade.

Allerdings gibt es in vielen Ländern, einschließlich Deutschland und Österreich, diverse Ausnahmen, weswegen dann doch wieder Marmeladen mit Nicht-Zitrusfrüchten im Verkauf landen.

Auch der Fruchtgehalt ist gesetzlich geregelt; Marmeladen müssen mindestens 20 Gramm Frucht pro 100 Gramm enthalten. Das ist eigentlich relativ wenig. Und so zählen Marmeladen nicht unbedingt zu den qualitativ hochwertigen Produkten (obwohl der Name für mich immer etwas anderes suggerierte).

Konfitüre / Konfitüre extra

Der Name „Konfitüre“ hat seinen Ursprung im Lateinischen „conficere“ und meint soviel wie „Konfekt“.

Im Grunde handelt es sich bei Konfitüre um Marmelade aus Nicht-Zitrusfrüchten – und es dürfen Fruchtstücke im fertigen Produkt vorhanden sein.

Tja, und dann gibt es noch Konfitüre extra. Das ist aber kein Marketing-Gag, sondern in der Tat eine durch den Gesetzgeber beschränkte Bezeichnung, die nicht jeder Fruchtaufstrich mit Stolz tragen darf.

Den Unterschied erkennst Du am Fruchtgehalt:

  • Konfitüre muss aus mindestens 35 Gramm Frucht pro 100 Gramm Produkt bestehen.
  • Konfitüre extra muss aus mindestens 45 Gramm Frucht pro 100 Gramm Produkt bestehen.

Veggie Tobis Rezepte für Marmeladen und Konfitüren…

Gelee / Gelee extra

Der Begriff „Gelee“ (französisch „gelée“) geht auf das Lateinische „gelare“ zurück, was soviel wie „gefroren“ oder „erstarrt“ bedeutet.

Lebensmittelrechtlich ist es hier einfach: Gelees sind wässrige Auszüge von Früchten oder Fruchtsaft, jeweils mit Geliermitteln eingedickt. Ähnlich wie bei Konfitüre gibt es bei Gelee eine „extra“-Variante, die sich anhand des Fruchtgehalts definiert:

  • Gelee (manchmal auch „Gelee einfach“) muss aus mindestens 35 % Saftanteil bestehen.
  • Gelee extra muss aus mindestens 45 % Saftanteil bestehen.

Veggie Tobis Rezepte für (Frucht-)Gelees…

Fruchtaufstrich / Fruchtmus

Du wirst es kaum glauben, aber im Lebensmittelrecht sind die Begriffe „Fruchtaufstrich“ und „Fruchtmus“ eine Art blinder Fleck – sie wurden nicht gesetzlich definiert.

Da es sich deshalb also um alle möglichen Brotaufstriche aus Früchten (und weiteren Zutaten) handeln kann, lohnt sich ein Blick auf die Zutatenliste doppelt.

In meiner Rezeptdatenbank habe ich alle Marmeladen, Konfitüren und Gelees auch unter dem Schlagwort „brotaufstriche“ hinterlegt. Wenn Du also den folgenden Link öffnest, findest Du wirklich alles, was man sich als Vegetarier oder Veganer auf’s Brot und Brötchen schmieren kann:

Veggie Tobis Rezepte für (Brot-)Aufstriche…

Was es sonst noch zu sagen gibt…

Dieser kleine Infoartikel behandelt die EG-Richtlinie 2001/113/EG über „Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“ vom 20. Dezember 2001.

In Deutschland wurde diese mit der sogenannten „Verordnung über Konfitüren und ähnliche Erzeugnisse“ (KonfV) in nationales Recht umgesetzt.

Die automatische Rechtschreibkorrektur schlägt mir übrigens das Adjektiv „konfus“ als Ersatz für die „KonfV“ vor… 😉 Aber ich hoffe doch, Dir ist nach der Lektüre einiges verständlicher geworden, oder?


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Oktober 2018
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